top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Download AGB

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und JAZZ & SODA, vertreten durch Bandleader Andy Mayerl, kommt zustande, wenn das von JAZZ & SODA gestellte Angebot für die Veranstaltung beidseitig in schriftlicher Form bestätigt wird. Damit erlangen alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Punkte Gültigkeit.

 

2. Darbietung

Die Künstler*innen sind in der Gestaltung ihrer Darbietung alleinverantwortlich. Dem Veranstalter sind deren Stil und deren Art bekannt.

 

3. Art der Veranstaltung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Galas, Corporate Events, Firmenfeste, Jubiläen, private Feiern und Hochzeiten, sowie alle anderen Veranstaltungsarten.

 

4. Künstler*innen

Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass die Band JAZZ & SODA nicht als Veranstalter, sondern als Künstler*innen auftritt. Über gültige, besondere gesetzliche Bestimmungen und behördliche Auflagen (z.B. Lärmschutzvorschriften) ist JAZZ & SODA vor dem rechtsgültigen Engagement bzw. spätestens vor Beginn der Darbietung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Vertretungsrecht

Sollte einer der Musiker*innen oder die Sängerin der Stammbesetzung verhindert sein, wird Andy Mayerl einen gleichwertigen Ersatz organisieren. Dies muss mit dem Veranstalter nicht abgesprochen werden und kann ohne Ankündigung erfolgen.

 

6. Gage

Die Gage wird vom Veranstalter bis spätestens 14 Tagen (Zahlungseingang) nach dem Auftritt überwiesen. Kommt der Veranstalter mit Zahlungen in Verzug, sind Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von 1 Prozent pro Monat zu zahlen. Über die Höhe der Gage ist gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.


7. Anzahlung 

Vom Veranstalter ist binnen 7 Werktagen nach Bestätigung der Buchungsanfrage eine Anzahlung in Höhe von EUR 500.- (in Worten fünfhundert) zu leisten. Diese wird von Andy Mayerl in Form einer Rechnung übermittelt und ist der Organisation, Koordination, sowie musikalischen Vorbereitung und Proben gewidmet. Wird die vertraglich vereinbarte Veranstaltung storniert, oder kann diese aus Gründen höherer Gewalt nicht stattfinden, wird die Anzahlung nicht rückerstattet.

 

8. Steuern und Abgaben

Etwaige zur Vorschreibung gelangende Steuern, Abgaben und Gebühren (z.B. GEMA, AKM, Vergnügungssteuer, Ausländersteuer) sind vom Veranstalter zu tragen und zu entrichten, soweit es sich nicht um persönliche Steuern der einzelnen Künstler*innen handelt. Diese ausgenommen, entbindet der Veranstalter die Künstler*innen von allen Verpflichtungen.

 

9. Platzbedarf, Bühne und Technik

Die in den FAQ angeführten Mindest-Bühnenmaße sind einzuhalten (2 x 2 Meter für das Trio, 3 x 3 Meter für das Quartett, 3 x 4 Meter für das Quintett), da sonst ein adäquater Auftritt nicht erfolgen kann. Sollten die Künstler*innen nicht mit der eigenen Tonanlage spielen, sind die im Vorfeld versendeten Technical Rider der Künstler*innen vom Veranstalter einzuhalten. Diese sind wesentlicher und untrennbarer Bestandteil der Engagementvereinbarung.

 

10. Open Air

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Musiker*innen und Equipment wettergeschützt sind. Für den Notfall müssen Abdeckplanen bereitliegen, mit denen das Equipment in kurzer Zeit abgedeckt werden kann. Bei niedrigen Temperaturen (weniger als 5° Celsius) ist außerdem für eine angemessene Beheizung für alle Musiker*innen mit geeigneten Heizmitteln zu sorgen, da ansonsten nicht die gewohnte Qualität der Musik garantiert werden kann bzw. im Härtefall ein Auftreten gar nicht möglich ist. 

 

11. Zufahrt, Lade- und Abstellplätze

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass allfällige Zufahrts- bzw. Eintrittsgenehmigungen sowie notwendige Akkreditierungen in ausreichender Anzahl rechtzeitig zur Verfügung stehen. Ein möglichst naher Be- und Entladeplatz für das Equipment (in maximal 50 Meter Entfernung von der Bühne) und Abstellplätze für alle Fahrzeuge der Künstler*innen während der Veranstaltung müssen gewährleistet sein. 

Ab Eintreffen bis zur Abreise der Künstler haftet der Veranstalter in voller Höhe für etwaige Schäden an der mitgebrachten Tonanlage, Instrumente, etc. der Künstler*innen durch Dritte, Diebstahl, etc. Im Falle einer Verletzung bzw. Beschädigung, welche im Zusammenhang mit dem Ablauf der Veranstaltung und/oder durch Veranstaltungsbesucher und nicht aus Verschulden der Künstler*innen verursacht wurden, haftet der Veranstalter für sämtliche Schäden und Folgeschäden in voller Höhe. Kosten für allfällige Haftpflichtversicherungen gehen zu Lasten des Veranstalters.

 

12. Garderobe


Der Veranstalter verpflichtet sich weiters, in der Nähe der Bühne eine absperrbare Garderobe zum Umziehen und Verweilen in den spielfreien Zeiten zur Verfügung zu stellen.

 

13. Verpflegung 
Während der gesamten Dauer der Anwesenheit der Künstler*innen am Veranstaltungsort hat der Veranstalter für ausreichend Getränke (alkoholfreie Getränke, Kaffee, Bier und Wein) und eine warme Mahlzeit zu sorgen. Sollten im Rahmen der Veranstaltung keine Mahlzeiten verabreicht werden, sorgt der Veranstalter am Veranstaltungsort oder in einem nahen Restaurant für eine warme Mahlzeit für die Musiker*innen. 

 

14. Reisekosten, Unterbringung

JAZZ & SODA betreibt neben seinem Hauptsitz auch einen Nebenstandort in Innsbruck. Befindet sich der Veranstaltungsort außerhalb von Wien bzw. Innsbruck (ab einem Umkreis von 100 km) übernimmt der Veranstalter die Reisespesen und Nächtigung für Künstler*innen. Die Unterbringung hat seitens des Veranstalters zu erfolgen und es sind Einzelzimmer mit Bad/Dusche, WC und Frühstück in einem zumindest ***Hotel (3-Sterne-Hotel) kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

 

15. Höhere Gewalt und Haftung

In Fällen höherer Gewalt entfällt die Zahlungsverpflichtung des Veranstalters zur Auszahlung der Gage. Die Punkte 13. und 14. behalten jedoch ihre Gültigkeit, falls die Künstler*innen bereits auf dem Weg zum Veranstaltungsort sind oder die Anreise bereits erfolgt ist. 

Im Falle der Absage der Veranstaltung durch die Künstler*innen wegen Erkrankung eines oder mehrerer Mitglieder ist diese Erkrankung mittels ärztlichen Attests innerhalb von 14 Tagen nachzuweisen.

Bei Vertragsbruch seitens des Veranstalters hat dieser eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage an Andy Mayerl zu bezahlen. Andy Mayerl behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung eines Paragraphen und/oder Teiles eines Paragraphen durch den Veranstalter Schadenersatz zu verlangen und bei einer Nichteinigung über die Höhe des Schadenersatzes den Auftritt einseitig abzusagen, ohne dass jedoch die rechtliche Zahlungsverpflichtung für den Veranstalter entfällt. Der Veranstalter verpflichtet sich, in diesem Fall auf Rechtsmittel zu verzichten. Ein etwaiger Pacht-, Besitz- und Direktionswechsel etc. führen nicht zur Aufhebung dieses Vertrages.

 

16. Absage, Fristen, Genehmigungen

Muss der Veranstalter die Veranstaltung aus wichtigem Grunde absagen oder kann der Veranstalter seinen Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag resultieren, nicht nachkommen, so hat er Andy Mayerl unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Zahlungsverpflichtung des Veranstalters bleibt aufrecht.

Müssen die Künstler*innen die Veranstaltung aus welchem Grunde auch immer absagen oder können ihren Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag resultieren, nicht nachkommen, so hat Andy Mayerl den Veranstalter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ausgenommen sind wie immer Fälle von höherer Gewalt.

Die Künstler*innen sind berechtigt, ihren Auftritt vorzeitig zu beenden, wenn eine weitere Darbietung unzumutbar ist. Eine derartige Unzumutbarkeit ist exemplarisch in folgenden Fällen gegeben: körperliche, tätliche Angriffe auf ein Mitglied, einen Betreuer oder Angehörigen der Künstler*innen während der Veranstaltung, mangelhafte Bühnenausstattung, erhebliche Sicherheitsmängel, unzureichende technische Voraussetzungen etc. In einem derartigen Fall bleibt die volle Vergütungspflicht des Veranstalters bestehen.

 

17. Stornobedingungen

Bei Absage durch den Veranstalter fallen folgende Kosten an:

Absage bis 2 Monate vor Auftrittsdatum: 50% der Gesamtgage
 

Absage ab 2 Monate vor Auftrittsdatum: 80% der Gesamtgage

Absage ab 2 Wochen vor Auftrittsdatum: 100% der Gesamtgage

Die Stornierung, Kündigung oder der Rücktritt bedürfen der Schriftform und müssen innerhalb der genannten Fristen bei Andy Mayerl eingegangen sein. Stornogebühren werden unabhängig von einer eventuellen neuen Buchung (Ersatztermin) berechnet. Wird ein Engagement abgesagt, fällt (soweit es keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen gibt) in jedem Fall eine Stornogebühr an.

 

18. Abbau und Abtransport 

Abbau und Abtransport des Equipments und der Instrumente erfolgt bis spätestens eine Stunde nach Ende des Auftritts von JAZZ & SODA. Bei längerem Aufenthalt vor Ort werden dem Veranstalter EUR 100,00 (zzgl. 20% USt.) pro Stunde in Rechnung gestellt. 

Bei etwaiger Nutzung der Tonanlage von JAZZ & SODA durch einen DJ werden für 2 Stunden nach Ende des Auftritts vonJAZZ & SODA EUR 250,00 (zzgl. 20% USt.) in Rechnung gestellt. 

19. Schriftformerfordernis

Diese AGB sind abschließend. Mündliche Nebenabsprachen, welcher Art auch immer, bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Absprachen erhalten keine Gültigkeit und sind gegenstandslos.

 

20. Salvatorische Klausel

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahekommende Regelung zu vereinbaren.

 

21. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf die gegenständlichen AGB kommen ausschließlich Österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.

 

22. Schlussbestimmung

Ein von JAZZ & SODA übermitteltes Angebot behält ab Ausstellungsdatum für vier Wochen Gültigkeit und ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an Andy Mayerl zurückzuschicken. Die Unterzeichnenden erklären sich mit dem damit zustande kommenden Vertrag uneingeschränkt einverstanden und bestätigen weiters, zeichnungsberechtigt und bevollmächtigt zu sein.

bottom of page